Wohn-Riester für Auslandsimmobilie

Die Riester Rente darf jetzt auch für den Kauf für Immobilien im Ausland genutzt werden. Dies ist ein Gesetzentwurf mit dem die deutsche Bundesregierung ein Urteil des Bundesgerichtshofs als Grundlage dafür nimmt. Der Bundesgerichtshof hatte 2009 entschieden dass es gegen das EU-Recht verstößt, wenn die Riester Rente nur in Deutschland verwendet werden darf. Durch diese Veränderung darf somit die Riester-Rente im Ausland gelegene Immobilien genützt werden.
Hier können vor allem die gewissen Grenzgänger davon profitieren, die zwar in Deutschland arbeiten aber im benachbarten Ausland eine Immobilie zulegen wollen. Auch ist es möglich, das Sparvermögen auf einen Riester-Sparvertrag einzuzahlen für den Kauf der Auslandsimmobilie. Die einzige Bedienung ist aber dass der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz auch dort im Ausland hat. Sprich Ferienhäuser gehören nicht dazu.
Das Bundesfinanzministerium bestätigt dass diese neue Regelung bereits genützt wird. Zusätzlich zu den EU-Ländern gehören auch Norwegen, Lichtenstein und Island dazu. Jedoch die Schweiz nicht.

Abgesehen von der Riester Förderung sollte vor dem Kauf die Auslandsimmobilie sorgfältig geprüft werden. Auch das Land und die Mentalitäten müssen dabei beachtet werden. Weil wie oben erwähnt muss das der Hauptwohnsitz sein. Auch für die Finanzierung gilt wie bei jeder anderer Finanzierung muss die genau geprüft werden. Hier wäre nur zu empfehlen dass die Finanzierung über eine deutsche Bank oder Gesellschaft zu tätigen. So erlebt man keine böse Überraschung die eventuell später aufkommen können. Wenn doch lieber die Finanzierung über eine ausländische Bank erfolgen soll, empfiehlt es sich einen unparteiischen Dolmetscher dazu zu holen. Somit können alle Fragen und Vertragspunkte besprochen werden.

Comments are closed.

Categories

Archives

Blogroll