Mit Wohn-Riester fürs Alter vorsorgen
Eine gute Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen ist die Riester-Rente. Der Begriff Riester-Rente geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester zurück. Auf dessen Vorschlag wurde die neue Förderung zur freiwilligen privaten Altersvorsorge eingerichtet. Die Förderung besteht zum einen aus staatlichen Zulagen. Zum anderen erhalten Sparer steuerliche Begünstigungen. Die Staatlichen Zulagen begrenzen sich nicht nur auf private Riester-Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne und Pensionsfonds. Diese gelten auch für selbst genutztes Wohneigentum, das im Rahmen des Wohn-Riester als Altersvorsorge anerkannt und staatlich gefördert wird.
Wie hoch ist die aktuelle Förderung?
Seit dem 01.01.2008 ist die staatliche Förderung für Wohn-Riester-Verträge attraktiver geworden. So erhalten Sparer eine Grundzulage vom Staat von 154 Euro im Jahr. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, erhalten Sparer zusätzlich 185 Euro im Jahr. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind gibt es eine Zulage von 300 Euro vom Staat. Insbesondere erhalten Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro. Zudem können Sparer die Aufwendungen für die Wohn-Riester-Vorsorge – Eigenbeitrag plus staatliche Zulagen – bis zu einem Betrag von 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Geringverdiener haben ab einem Betrag von 60 Euro im Jahr einen Anspruch auf die volle staatliche Förderung. Hier sei zu beachten, dass die staatliche Förderung beantragt werden muss. Die individuelle Förderung kann mittels Wohn-Riester-Rechner auf diversen Internetportalen, wie etwa Wohn-Riester.net berechnet werden.
Verkauf der Immobilie
Sparer können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Immobilie verkaufen, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.